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Mietwohnraumförderung für Modernisierungen in Mönchengladbach

  • dohrproducts
  • 18. März
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 25. März


Es ist ein Haus mit Mietwohnungen zu sehen.
Jetzt Förderung führ ihre Renovierung einholen!


Die Mietwohnraumförderung Mönchengladbach für Modernisierungen bietet Eigentümern von vermieteten Wohnimmobilien in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen zu beantragen. Die Darlehen sind an besonders günstige Konditionen gebunden: In den ersten fünf Jahren erfolgt die Verzinsung mit 0 Prozent, danach wird der Zinssatz auf 0,5 Prozent pro Jahr erhöht. Darüber hinaus wird ein Tilgungsnachlass gewährt, der je nach Art der Modernisierung und Zielgruppe bis zu 50 Prozent des Darlehensbetrags betragen kann. Dies bedeutet, dass ein Teil des Darlehens nicht zurückgezahlt werden muss.


Höhe des Darlehens: Pro Wohneinheit können bis zu 220.000 € an Darlehen aufgenommen werden, was eine erhebliche Unterstützung bei der Finanzierung von Modernisierungen darstellt.


Voraussetzungen für die Förderung: Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wenn Mietwohnraum mit Hilfe der Fördermittel modernisiert wird, unterliegt dieser einer Zweckbindung, die eine Bindung von 20, 25 oder 30 Jahren vorsieht. Das bedeutet, dass die modernisierten Wohnungen für diesen Zeitraum zu festgelegten Konditionen vermietet werden müssen. Zudem wird eine ausreichende Liquidität der Antragsteller vorausgesetzt, die von der NRW.Bank überprüft wird, um sicherzustellen, dass die Antragsteller in der Lage sind, die Darlehen zu bedienen.


Förderfähige Modernisierungsmaßnahmen: Gefördert werden Maßnahmen, die den Gebrauchswert des Wohnraums erhöhen oder den Standard des Gebäudes verbessern. Dazu gehören unter anderem:

  • Verbesserung der Barrierefreiheit und des Einbruchschutzes,

  • Maßnahmen zur Digitalisierung und die Installation von Leerrohren,

  • Maßnahmen zur Verringerung des Wasserverbrauchs,

  • Energieeinsparungen und Klimaschutzmaßnahmen,

  • Klimaanpassungsmaßnahmen,

  • Schaffung von neuem Wohnraum durch Um- und Ausbau,

  • Verbesserung des Wohnumfeldes, etwa durch die Aufwertung von Außenanlagen oder die Verbesserung von Zugangswegen.

Auch Baunebenkosten und Instandsetzungsmaßnahmen, die in Verbindung mit den oben genannten Modernisierungen stehen, können in die Förderung aufgenommen werden.


Konditionen des Darlehens: Die Darlehen werden zu sehr günstigen Konditionen angeboten. In den ersten fünf Jahren erfolgt eine Verzinsung von 0 Prozent. Danach wird der Zinssatz auf 0,5 Prozent pro Jahr erhöht. Die Zinsbindung kann je nach Wahl 20, 25 oder 30 Jahre betragen. Darüber hinaus fällt ein Verwaltungskostenbeitrag der NRW.Bank von 0,5 Prozent pro Jahr auf das Darlehen an. Die Tilgungsrate beträgt 2 Prozent des Darlehensbetrags pro Jahr.

Ein besonderer Vorteil der Förderung ist der Tilgungsnachlass. Bei einer Bindung der Wohnung für Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe A entfällt ein Tilgungsnachlass von 25 Prozent des Darlehens. Für Wohnungen, die an Haushalte der Einkommensgruppe B vergeben werden, beträgt der Tilgungsnachlass 15 Prozent. Für Maßnahmen, die den besonderen Bedarf von Menschen mit Schwerbehinderung abdecken, beträgt der Tilgungsnachlass sogar 50 Prozent.

Zusätzlich gibt es weitere Zuschüsse, wenn durch die Modernisierungen bestimmte energetische Standards erreicht werden oder ökologische Dämmmaterialien eingesetzt werden. Auch die 30-jährige Mietpreis- und Belegungsbindung kann zu zusätzlichen Förderzuschüssen führen.


Antragstellung und Kontakt: Für die Beantragung der Förderdarlehen in Mönchengladbach können die Eigentümer ihre Anträge bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einreichen:


Stadt Mönchengladbach: Der Oberbürgermeister - Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Abteilung Wohnraumförderung und Wohnungsmarktentwicklung

Am Neumarkt 7 - 41236 Mönchengladbach


Es wird empfohlen, vor der Antragstellung ein persönliches Beratungsgespräch zu führen.


Interessierte können dazu das Kontaktformular auf der Webseite der Stadt Mönchengladbach nutzen und die Rubrik „Modernisierung von Mietwohnraum“ auswählen. Auf Wunsch erhalten Antragsteller die Antragsformulare auch vom Beratungsteam der Stadt.


Kosten: Bei einer Erteilung der Förderzusage wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von 0,8 Prozent der Darlehenssumme erhoben. Die Beratung ist für die Antragsteller kostenfrei.


Quelle:


 
 
 

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